ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – HZV handzettelverteiler GmbH
1. Leistungen und Abweichungen
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich nach unseren schriftlich bestätigten Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Verbindlich werden Preise und Leistungen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Besondere Anforderungen (z. B. für Proben, sperrige Sendungen, besondere Verteilgebiete) können gesondert berechnet werden.
3. Vertragliche Änderungen
Ergeben sich gesetzlich bedingte Kostenänderungen, verhandeln die Parteien neu. Kommt keine Einigung zustande, steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht zu.
4. Anlieferung
Das Verteilgut ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens drei Werktage vor Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferadresse anzuliefern. Eine Haftung für Beschädigungen oder Verlust beim Transport durch Dritte übernehmen wir nicht. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, gehen zu dessen Lasten.
5. Durchführung
Die Verteilung erfolgt standardmäßig durch Einwurf in Briefkästen von Privathaushalten. - Kein Anspruch besteht auf Belieferung von Gewerbebetrieben, Büros, öffentlichen Einrichtungen, Heimen oder ähnlichen Adressen. - Bei Hochhäusern mit verschlossenen Briefkästen erfolgt die Abgabe am vorgesehenen Sammelplatz. - Nicht verteilbare Mengen werden nach Wahl entweder makuliert oder gegen Kostenübernahme zur Abholung bereitgestellt. Wir behalten uns vor, Aufträge mit gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalten abzulehnen.
6. Unternehmerische Pflichten
Die Verantwortung für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes durch eingesetzte Subunternehmer liegt ausschließlich bei uns. Eine Haftung des Auftraggebers hierfür ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistung, Nachweise und Haftung
Es wird ausdrücklich kein bestimmter Werbeerfolg geschuldet. Der Auftraggeber haftet allein für Inhalt, Rechtmäßigkeit und Gestaltung der Werbemittel. Eine ordnungsgemäße Leistung liegt vor, wenn mindestens 90 % der vorgesehenen Haushalte beliefert wurden. Minder- oder Restmengen stellen keinen Mangel dar, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Nach jeder Verteilung werden stichprobenartige Nachweise in Form von Kontrolllisten und/oder Fotos erstellt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erhält den genauen Verteilzeitraum vor Beginn der Verteilung schriftlich mitgeteilt. Diese Nachweise gelten als verbindlicher Leistungsnachweis. Beanstandungen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Verteilerende schriftlich und konkretisiert erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei angenommen. Eine Haftung unsererseits besteht ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
8. Beanstandungen (DSGVO)
Beanstandungen sind ausschließlich anonymisiert und ohne personenbezogene Daten einzureichen. Nur konkrete, nachvollziehbare Angaben (Straße/Hausnummer) können berücksichtigt werden. Eine pauschale Reklamation berechtigt nicht zur Kürzung oder Verweigerung der Zahlung.
9. Haftungsausschluss
Jegliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Zahlung
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus und ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der HZV handzettelverteiler GmbH.
12. Kündigungsfristen
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.